Freitag, 13. September 2013

Antworten der CDU Hessen


20.08.2013

Wahlprüfsteine QueerNet Hessen

 

1.Auf welchen Ebenen sehen Sie noch Nachholbedarf in der
umfassenden Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften?
2.Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, eine umfassende rechtliche
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu erwirken?
3.Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, auf eine umfassende
soziale Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare hinzuwirken?

Fragen 1-3 werden gemeinsam beantwortet:
Die Gleichbehandlung aller Menschen und die Ablehnung jeder Form von
Diskriminierung ist für die CDU Hessen von höchster Wichtigkeit und Ausdruck
unseres christlichen Menschenbildes. Sie ist im allgemeinen
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz und in Art. 1 der
Hessischen Verfassung festgeschrieben und wird in vielen Einzelgesetzen und
–normen, wie zum Beispiel dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
für die verschiedenen Rechtsbeziehungen konkretisiert.
In Hessen haben darüber hinaus vielfältige Verbesserungen der rechtlichen
Situation von LSBTI stattgefunden. So wurde in der laufenden
Legislaturperiode mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz die rechtliche
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Beamten-, Besoldungs- und
Versorgungsrecht umgesetzt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften wurde von der
CDU-Bundestagsfraktion sehr schnell ein Gesetz eingebracht, das die
Vorgaben umsetzt, eingetragene Lebenspartnerschaften auch steuerlich
gleichzustellen.

Auf rechtlicher Ebene ist damit aus Sicht der CDU Hessen eine umfassende
Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sichergestellt.
Der in der Verfassungsordnung in Art. 6 des Grundgesetzes garantierte
besondere Schutz von Ehe und Familie erlaubt nach unserer Rechtsauffassung
nach wie vor eine Differenzierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft.
Aktuell besteht daher aus Sicht der CDU Hessen kein weiterer rechtlicher
Handlungsbedarf.
 

4.Unterstützen Sie das volle Adoptionsrecht, ein allgemeines Recht auf
künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft?

Der in der Verfassungsordnung in Art. 6 des Grundgesetzes garantierte
besondere Schutz von Ehe und Familie ist nach unserer Rechtsauffassung nach
wie vor Grundlage für eine Differenzierung zwischen Ehe und
Lebenspartnerschaft. Dies gilt insbesondere für das Adoptionsrecht.
Das Wohl des Kindes hat für uns die höchste Priorität. In vielen
gesellschaftlichen Bereichen wird zu Recht darauf hingewiesen, wie wichtig der
Einfluss beider verschiedengeschlechtlicher Elternteile für die Entwicklung der
Kinder ist (z.B. beim Elterngeld oder im Scheidungs- und Unterhaltsrecht).
Daher sollte sehr sorgfältig geprüft werden, welche Form des Zusammenlebens
für die Kinder das Beste ist. Das Kindeswohl ist aus Sicht der CDU Hessen am
besten in einer Familie mit Vater, Mutter und Kindern gewährleistet. Wir
wollen hier eine sorgfältige, gesamtgesellschaftliche Diskussion, die sich an
Fakten und vor allem am Kindeswohl orientiert, führen.
Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonen-Schutzgesetz
verboten. Die CDU Hessen hält an diesem Verbot fest.
 

5.Unterstützen Sie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?

Der in der Verfassungsordnung in Art. 6 des Grundgesetzes garantierte
besondere Schutz von Ehe und Familie erlaubt nach unserer Rechtsauffassung
nach wie vor eine Differenzierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft.
Daher lehnt die CDU Hessen eine derartige Änderung des § 1353 BGB ab.
 

6.Werden Sie sich für die Abschaffung des Ehegatten- bzw. Realsplitting
einsetzen?

Nur durch das Ehegattensplitting wird sichergestellt, dass der Staat kein
bestimmtes Familienmodell bevorzugt. Dass Ehegattensplitting ist ein sehr
modernes Instrument, denn es verhält sich neutral. Wie die Eltern die
Erziehung der Kinder untereinander aufteilen, macht dabei steuerlich keinen
Unterschied. Das Ehegattensplitting ist damit Ausdruck der Wertschätzung
und Akzeptanz für die individuelle Familienorganisation. Der Staat maßt sich
nicht an, eine Bewertung von unterschiedlichen Familienmodellen
vorzunehmen. Alle anderen Formen der Besteuerung würden dies nicht
gewährleisten.

Daher wollen wir das Ehegattensplitting erhalten und um ein Familiensplitting
ergänzen. Dazu werden wir die steuerliche Berücksichtigung von Kindern
schrittweise auf die Höhe des Freibetrags für Erwachsene anheben. Das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften wurde umsetzt, um
eingetragene Lebenspartnerschaften auch steuerlich gleichzustellen, so dass
auch homosexuelle Paare von den steuerlichen Vorteilen des
Ehegattensplitting profitieren können.
 

7.Welche Maßnahmen werden Sie zur Förderung von
Kinderbetreuungsmöglichkeiten außerhalb der Familie fördern?

Die weitere Verbesserung der Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sind für die CDU Hessen sehr wichtige Anliegen. Die CDUgeführte
Landesregierung hat daher eine klare Priorität ihrer politischen Arbeit
auf diese Themenfelder gelegt. Wir setzen uns dabei für eine echte
Wahlfreiheit von Familien zwischen qualitativ hochwertigen
Betreuungsangeboten und der elterlichen Betreuung in den ersten
Lebensjahren, die wir ebenfalls fördern und unterstützen wollen (zum Beispiel
durch das seit 1.8.2013 bereitgestellte Betreuungsgeld), ein.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kinderbetreuung zum 1. August
2013 für Kinder unter drei Jahren ist ein wichtiger Schritt für die weitere
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er gilt uneingeschränkt
für alle Kinder mit und ohne Behinderung ab Vollendung des ersten
Lebensjahres. Bund, Land und Kommunen haben zu diesem Zweck in einer
enormen finanziellen Kraftanstrengung den Ausbau der Betreuungskapazitäten
vorangetrieben. So stehen zum 1. August 2013 über 54.000 U3-Plätze zur
Verfügung, was einem Versorgungsgrad von mehr als 36% entspricht. Unter
Hinzunahme der bereits geplanten und bewilligten Maßnahmen sowie weiterer
für Investitionen bereitstehender Landesmittel wird der Versorgungsgrad auf
über 40% steigen und damit den heute prognostizierten Bedarf sogar
übererfüllen. In Hessen wurden für diesen Ausbau mehr als 424 Millionen Euro
investiert. Die CDU-geführte Landesregierung hat hierfür ein Sonderprogramm
in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt. Für den weiteren Ausbau sind noch
immer Mittel verfügbar. Im Kindergartenbereich ist in Hessen schon heute eine
Vollversorgung mit einem Versorgungsgrad über 100% gewährleistet.
Für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen stellt Hessen mit dem neuen
Kinderförderungsgesetz jährlich rund 425 Millionen Euro zur Verfügung. Das
ist mehr Geld als jemals in Hessen für die Kinderbetreuung ausgegeben wurde
und eine nochmalige Steigerung um rund 20% im Vergleich zum laufenden
Haushaltsjahr 2013. Damit bringen wir mehr Geld, mehr Gerechtigkeit und
mehr Qualität in die Kinderbetreuung in Hessen.
Finanzielle Familienförderung schlägt sich dabei zum einen durch direkte
Transfers (Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld u.v.m.), zum anderen in
steuerlichen Erleichterungen nieder. Daneben gibt es zunehmend
Anforderungen und Angebote an Familien zur Inanspruchnahme sozialer
Dienstleistungen über die Kindertagespflege hinaus – z.B. in Bereichen wie der
Erziehungshilfe, Pflegeschaften oder direkten Eingriffen zum Wohl des Kindes.
Insgesamt stellen Land und Kommunen auf diesem Weg zur Förderung der
Familien brutto rund 2,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Nicht zuletzt
diese enorme finanzielle Kraftanstrengung zeigt: Familien sind uns sehr
wichtig.
 

8.Welche Maßnahmen werden Sie zur Förderung der Erwerbstätigkeit
von Frauen stärken?

Die Erwerbstätigenquote von Frauen in Hessen ist in den letzten Jahren
gestiegen und liegt mit 70,9 % im Jahr 2011 über dem Bundesdurchschnitt. Sie
nährt sich sukzessive der Erwerbstätigenquote von Männern, die bei rund 80%
liegt, an.
Dennoch ist es Ziel der CDU Hessen, die Erwerbstätigkeit von Frauen weiterhin
umfänglich zu ermöglichen und bestehende Lohnungleichheiten abzubauen.
Dass Frauen trotz sehr guter Qualifikation teilweise keine gleichen
Berufsaussichten wie vergleichbar qualifizierte Männer haben, liegt nicht
selten an der bislang noch nicht ausreichenden Infrastruktur für die Betreuung
von Kindern, starren Arbeitszeiten und an mangelnder Flexibilität bei dem
Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit bzw. mangelnder
Gestaltungsmöglichkeit von bedarfsabgestimmten Teilzeitmodellen. Nach wie
vor ist es in diesen Fällen überwiegend die Frau, die zu Hause bleibt oder ihre
Arbeitszeit reduziert. Dies schlägt sich auf das Entgelt und die
Altersversorgung nieder. In allen Feldern setzt sich die CDU Hessen – trotz der
erreichten Erfolge der Vergangenheit – für weitere Verbesserungen ein.
Mit den oben beschriebenen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf durch einen massiven qualitativen und quantitativen Ausbau
der Kinderbetreuung sowie der Einführung eines Betreuungsgeldes geben wir
Frauen eine echte Wahlfreiheit zwischen der elterlichen Betreuung und einer
Fremdbetreuung ihrer Kinder.
Auf nationaler Ebene verbietet der Gleichberechtigungsgrundsatz in Art. 3 Abs.
2 GG, Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt zu
zahlen als Männern. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 AGG
sind Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf die
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts
unzulässig. Dennoch sind in der Praxis noch immer Lohnungleichheiten zu
beobachten, die nicht allein auf dem häufigeren Vorkommen von
Teilzeitmodellen oder durch Auszeiten bedingte geringere Berufserfahrung
beruhen. Diese wollen wir entschlossen bekämpfen. Die von der
Bundesregierung bereits ergriffenen Maßnahmen zur Überwindung der
Entgeltungleichheit in Deutschland gewährleisten auf der einen Seite
rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit und beziehen
auf der anderen Seite die wichtigen Akteure, die Öffentlichkeit, die
Unternehmen und die Tarifpartner, aktiv in eine ursachengerechte Strategie
zur Überwindung von Entgeltungleichheit ein. Der seit 2008 jährlich
stattfindende symbolische „Equal Pay Day“ sensibilisiert die Öffentlichkeit
bezüglich bestehender Verdienstunterschiede und ihrer verschiedenen
Ursachen, die nicht allein aus dem Geschlecht resultieren. Um verdeckte und
nicht gerechtfertigte Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern in
Unternehmen zu identifizieren und gezielt Ursachen hierfür zu überprüfen,
wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend das Lohntestverfahren „Logib-D“ entwickelt. Mit „Logib-D“
(„Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland“) kann die Höhe des
durchschnittlichen Unterschieds der Monatsgehälter weiblicher und
männlicher Beschäftigter für den Betrieb insgesamt und für einzelne Standorte
ermittelt werden. Auf diesem Weg wollen wir unter Einbeziehung der Akteure
– insbesondere der Tarif- und Vertragspartner – Lohnunterschiede weiter
abbauen.

Darüber hinaus setzen wir uns speziell in Hessen für umfangreiche
Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben ein. Das Hessische
Gleichberechtigungsgesetz stellt die besondere Förderung von Frauen im
öffentlichen Dienst sicher. Wir setzen bei der Frauenförderung auf gezielte
Frauenpolitik mit Augenmaß, auf Personalentwicklung, die Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Telearbeit und flexible
Arbeitszeiten, auf die Umgestaltung von Arbeitsplätzen an die Bedürfnisse von
Frauen, die Förderung von Teilzeit und die Schaffung von ausreichenden
Betreuungsplätzen für die Kinder in erreichbarer Nähe. Damit wurde der
Frauenanteil in der Verwaltung schon auf über 43% gesteigert – das ist ein
guter Erfolg. Die CDU Hessen setzt sich dafür ein, den Weg der gezielten
Personalentwicklung entschlossen weiter zu gehen und damit den Anteil von
Frauen in allen Bereichen sukzessive weiter zu steigern.
Die CDU-geführte Landesregierung hat darüber hinaus eine Vielzahl von
Projekten zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen eingerichtet. Im
"Perspektivbudget" des Hessischen Sozialministeriums werden besondere
Projekte für junge Mädchen und Frauen gefördert: Als Beispiele hierfür seien
die "Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (Q+B)", "Mäk’M"
(Projekt zur beruflichen Eingliederung von jungen Frauen des Mädchentreffs
Wiesbaden) und „MMZ Mädchen Medien Zukunft“ (Projekt zur Qualifizierung
junger Mädchen im Bereich Gestaltungs- und Medienkompetenz) genannt. Als
spezielles Angebot zum beruflichen Wiedereinstieg von Frauen mit Kindern in
Beschäftigung oder zur Existenzgründung in der Rhein-Main-Region wurde
zudem das Projekt "NeW Netzwerk Wiedereinstieg" ins Leben gerufen, mit dem
bereits über 2.000 Frauen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden
konnten. Außerdem werden den hessischen Kreisen und kreisfreien Städten
Budgets für die regionale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsförderung zur
Verfügung gestellt, die im Rahmen von Zielvereinbarungen explizit der
Stärkung der Erwerbstätigkeit von Frauen dienen sollen.
 

9.Werden Sie sich einsetzen für eine Vornamensänderung und
Personenstandsänderung ohne Gutachten, nur im Wege eines
Verwaltungsaktes?
10. Setzen Sie sich für die Abschaffung des TSG und die Integration
notwendiger Regelungen in das bestehende Recht ein?

Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet:
Mit dem im Juni 2009 verabschiedeten und in Kraft getretenen
Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz wurde das Erfordernis der Ehelosigkeit
als Voraussetzung für die personenstandsrechtliche Anerkennung des neuen
Geschlechts aufgehoben. Damit bleibt nun die Ehe bestehen, wenn ein
transsexueller Ehepartner sein Geschlecht wechselt, und ebenso wurde eine
Hürde für die Personenstandsänderung beseitigt.
Bei einer Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz handelt es sich
um eine der öffentlich-rechtlichen Namensänderung vergleichbaren
Entscheidung. Soweit Transsexuellen eine Vornamensänderung durch Abgabe
einer Erklärung gegenüber dem Standesamt eingeräumt würde, wären
nichttranssexuelle Personen benachteiligt, weil diese ihre Namensänderung
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Rahmen eines
Verwaltungsverfahrens durchsetzen können. Diese Ungleichbehandlung
verstieße gegen Art. 3 Grundgesetz. Ein derartiges Verfahren erscheint im
Hinblick auf die gravierenden Auswirkungen eines Personenstandswechsels
nicht sachgerecht. Ein entsprechend sorgfältiges Verfahren dient in erster Linie
auch der notwendigen Schutzfunktion zugunsten des Antragstellers.
Bei einer zweifelsfrei notwendigen grundlegenden Reform des
Transsexuellengesetzes sind wissenschaftliche Erkenntnisse und
verfassungsrechtliche Vorgaben sorgfältig abzuwägen. In diesen Prozess
werden wir uns auf Bundesebene konstruktiv einbringen.
 

11.Werden Sie sich für die Aufhebung von Geschlecht als Merkmal des
Personenstandes einsetzen?
12.Werden Sie sich für die Einrichtung eines Hilfe- und
Entschädigungsfonds für intersexuelle Menschen einsetzen?

Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet:
Aus unserer Sicht – die auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde –
gebieten Menschenwürde und das Grundrecht auf freie
Persönlichkeitsentfaltung, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht
zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution
zugehört. Dabei gehen unsere Rechtsordnung und unser soziales Leben im
Grundsatz von dem Prinzip aus, dass jeder Mensch entweder männlichen oder
weiblichen Geschlechts ist.
Durch eine geschlechtsspezifische Zuordnung bei intersexuellen Säuglingen
und Kleinkindern wird aus sexualmedizinischer wie psychiatrischer Sicht eine
ungestörte psychische Identitätsentwicklung gefördert. Die Behandlung von
Intersexuellen muss denselben Voraussetzungen wie alle therapeutischen
Maßnahmen unterliegen. So muss die medizinische Notwendigkeit ebenso
vorliegen wie die rechtlich wirksame Einwilligung der Betroffenen bzw. ihrer
rechtlichen Vertreter nach einer umfassenden Aufklärung. Die Diagnose,
Behandlung und Rehabilitation muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst
erfolgen. Therapeutische Maßnahmen müssen sich immer am Einzelfall
orientieren. Seit 1. Februar 2013 gilt auf Betreiben der CDU-geführten
Bundesregierung zudem folgende Änderung im Personenstandsgesetz: Wird
bei der Geburt eines Kindes das Geschlecht nicht eindeutig festgestellt, kann
zukünftig auf den entsprechenden Eintrag im Personenstandsregister
verzichtet werden. Intersexuelle werden damit nicht mehr auf ein Geschlecht
festgelegt, sondern entscheiden selbst, welches Geschlecht sie wählen.
Der Schutz intersexueller Menschen vor Diskriminierung wird durch die
Rechtsordnung gewährleistet. Intersexualität ist vom Schutzbereich des
Merkmals „sexuelle Identität“ mit umfasst, wie in der Begründung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich festgestellt ist.
 

13.Wie stehen Sie dazu, dass medizinisch nicht notwendige
geschlechtsangleichende Maßnahmen ausschließlich mit
informierter Einwilligung der betroffenen Personen selbst
vorgenommen werden dürfen?

Die CDU achtet das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht jedes
Menschen. Wir unterstützen deshalb die Forderung, dass chirurgische
und/oder medikamentöse bzw. hormonelle Eingriffe nur mit der informierten
Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen dürfen, die durch das
Einverständnis der Sorgeberechtigten nicht ersetzt werden kann.
 

14.Werden Sie die Aufnahme von geschlechtlicher Vielfalt in
Lehrbüchern und als Bestandteil des Unterrichts unterstützen?
Werden Sie das Thema auch in die Lehrpläne aufnehmen?
15.Werden Sie geschlechtliche Vielfalt auch zum Gegenstand der
pädagogischen Ausbildung machen?
16.Werden Sie Aufklärungsprojekte wie SchLAu als Träger in der
hessischen Schullandschaft etablieren und fördern?

Fragen 14-16 werden gemeinsam beantwortet:
Gemäß § 7 des Hessischen Schulgesetzes soll die Sexualerziehung das
Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für ein gewaltfreies,
respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen und
partnerschaftlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die
grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie vermitteln. Bei der
Sexualerziehung ist allerdings auch Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit
und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem
Bereich zu beachten; jede Beeinflussung zugunsten einer spezifischen
sexuellen Orientierung ist dabei strikt zu vermeiden. Mit diesen gesetzlichen
Bestimmungen liegen präzise definierte Grundlagen und Vorgaben für die
Aufklärungsarbeit an den Schulen vor, deren Einhaltung durch die Maßnahmen
der Schulaufsicht und die einschlägigen Instrumente der Qualitätssicherung
umfassend und kontinuierlich sichergestellt wird. Die konkrete Umsetzung
dieses Bildungs- und Erziehungsauftrages obliegt freilich den einzelnen
Schulen im Rahmen ihrer jeweiligen pädagogischen Konzepte und
Schulprogramme. Eine entsprechende Beratung und Unterstützung der
Schulen durch die Schulaufsichtsbehörden muss dabei nach Auffassung der
CDU Hessen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben auch künftig gewährleistet
werden.
Der Berücksichtigung von LSBTI-Themen in den Kerncurricula und Lehrplänen
wird in Hessen bereits seit mehreren Jahren angemessen Rechnung getragen.
So umfassen die inhaltlichen Schwerpunkte im Bereich der Sexualerziehung in
den Kerncurricula der Sekundarstufe I im Fach Biologie die Bereiche
heterosexuelle und homosexuelle Partnerschaften, Einflüsse auf sexuelles
Verhalten und Rollenverhalten, Verantwortung für das eigene Sexualverhalten
und die seelisch-körperliche Selbstbestimmung. Der Lehrplan Sexualerziehung
vom 1. Oktober 2007 kann zudem durch seine umfassende Darstellung der
Anforderungen und Bildungszielen als unterstützende Handreichung bei der
Erstellung von Schulcurricula dienen. Um dem vielfältigen und die
unterschiedlichsten Interessen, Erwartungen und Anforderungen
berücksichtigenden Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen gerecht
werden zu können, ist in grundsätzlicher Hinsicht allerdings auch auf eine
besonders sorgfältige und ausgewogene Ausgestaltung der jeweiligen
Fachinhalte und thematischen Schwerpunkte im Rahmen der Kerncurricula und
Lehrpläne sowie der unterrichtsbegleitenden Materialien und Schulbücher zu
achten.
In der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung setzen sich die
Studierenden für die Lehrämter der verschiedenen Schulformen mit der
Fächerwahl Biologie selbstverständlich auch mit fachwissenschaftlichen und
fachdidaktischen Fragen und Problemstellungen aus dem Bereich der
Sexualerziehung auseinander. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der
jeweiligen Vorlesungen, Seminare und Module in der ersten Phase der
Lehrerbildung obliegt dabei im Rahmen der Hochschulautonomie den
Universitäten. Darüber hinausreichende Überlegungen zur Aufnahme von
LSBTI-Themen in die Aus- und Fortbildung der hierfür fachlich zuständigen
Lehramtsanwärter und Lehrkräfte sind im Sinne der im Hessischen
Lehrerbildungsgesetz vorgesehen Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten
zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sorgfältig mit den
zeitlichen und fachlichen Anforderungen des Lehramtsstudiums abzuwägen.

 
17. Inwiefern setzt sich Ihre Partei für die Einrichtung eines eigenen
Haushaltstitels zur finanziellen Absicherung und Förderung der
LGBTIQ Infrastruktur ein?
18.Welche Haushaltsmittel wird Ihre Partei für die Stärkung und
Förderung der LGBTIQ einstellen?

Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet:
Der Haushaltsplan des Landes Hessen ist so ausgerichtet, dass er alle
Lebensbereiche berücksichtigt. Die Mittelverwendung folgt dabei dem Prinzip
der Neutralität und der Zukunftssicherung. Vor diesem Hintergrund findet
beispielsweise eine geschlechtsspezifische Mittelaufteilung nicht statt.
Verbände zur Förderung der LGBTIQ können im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel wie alle anderen gesellschaftlichen und ehrenamtlich
organisierten Initiativen gefördert werden. Angesichts der Berücksichtigung
der Thematik in allen Politikbereichen wird ein gesondertes Förderprodukt aus
Sicht der CDU Hessen nicht als notwendig erachtet.

 
19.Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um LGBTIQ-Infrastruktur
im ländlichen Raum zu stärken?

Die vielfältigen Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierungen gegen
Lesben, Schwule und Transgender wirken gleichermaßen in den ländlichen
Raum.

 
20. In welcher Art und Weise werden Sie das Recht auf freie Entwicklung
der Persönlichkeit und der im Grundgesetz verankerten Würde des
Menschen vor dem Hintergrund der Vielfalt geschlechtlicher
Identitäten gewährleisten?
21.Welche nachhaltigen Maßnahmen planen Sie zur Abschaffung
diskriminierender Strukturen und zur Verhinderung von
Diskriminierung in der Gesellschaft?
22.Wie beurteilen Sie die Wirkung einer Antidiskriminierungsstelle auf
der Landesebene?
23.Werden Sie sich für die Schaffung einer Landes-
Antidiskriminierungsstelle einsetzen?

Fragen 20-23 werden gemeinsam beantwortet:
Die Gleichbehandlung aller Menschen und die Ablehnung jeder Form von
Diskriminierung ist für die CDU Hessen von höchster Wichtigkeit und Ausdruck
unseres christlichen Menschenbildes. Sie ist im allgemeinen
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz und in Art. 1 der
Hessischen Verfassung festgeschrieben und wird in vielen Einzelgesetzen und
–normen, wie zum Beispiel dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
für die verschiedenen Rechtsbeziehungen konkretisiert.
Die CDU Hessen wirbt für Toleranz und wendet sich gegen homophobe
Tendenzen genauso wie gegen jede Form der Diskriminierung. Für einen
wirksamen Schutz vor Diskriminierung hat die CDU-geführte Landesregierung
eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen und Angebote bereitgestellt. Bei der
Sensibilisierungs- und Antidiskriminierungspolitik arbeitet die CDU-geführte
Landesregierung eng mit den Verbänden homosexueller Menschen und
Einrichtungen zusammen. Hessen war eines der ersten Bundesländer, das
einen Referatsbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen eingerichtet hat.
Hier wurden zusammen mit jeweils zwei externen schwulen Beratern und
lesbischen Beraterinnen wichtige Schritte getan, um durch strukturelle
Maßnahmen und die Initiierung und Förderung von Dialogen
Diskriminierungen gegenüber Lesben und Schwulen entgegenzuwirken und für
Akzeptanz zu werben. Ausdruck der hohen Bedeutung dieser Thematik ist
beispielsweise der seit Jahren aktive Runde Tisch gegen Homophobie, der
vielfältige Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Antidiskriminierung oder die
Sensibilisierung für das Thema Homosexualität in verschiedenen
Lebensbereichen, zum Beispiel in der Schule, im Beruf oder im Alter betreibt.
Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgendern wird auch im Rahmen
der Programme zur Gewaltprävention bereits heute thematisiert. Insbesondere
der Sport lebt davon, Werte wie Fairplay, Toleranz, sozialer Umgang und
Gerechtigkeit zu vermitteln. Dazu tragen auch die von der CDU-geführten
Landesregierung initiierten oder unterstützten Programme bei, die Toleranz
stärken und das Aufkommen gewaltförmiger Einstellungen und
Verhaltensweisen von Beginn an verhindern sollen. Beispielhaft ist das
Programm „Prävention im Team“ (PiT) sowie „Integration durch Sport“
genannt. Dabei geht es unter anderem um Sensibilisierung bezüglich
potentieller Opfer von Diskriminierungen und Gewalt sowie die Vernetzung
der verschiedenen Akteure durch intensive Zusammenarbeit mit Schulen,
Polizei, Behörden und Vereinen.
In Hessen haben darüber hinaus vielfältige Verbesserungen der rechtlichen
Situation von LSBTI stattgefunden. So wurde in der laufenden
Legislaturperiode mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz die rechtliche
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Beamten-, Besoldungs- und
Versorgungsrecht umgesetzt.
Weitere ergriffene Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode waren unter
anderem die Berücksichtigung der Homosexualität bei der Antigewaltarbeit
und bei Maßnahmen gegen häusliche Gewalt sowie Sensibilisierungsgespräche
im Landesseniorenbeirat, Hinweise an die Lesben- und Schwulengruppen zum
Ehrenamt oder eine Rechtsinformationsbroschüre für nicht verpartnerte
homosexuelle Paare.
Die hessische Polizei verfügt auf Betreiben der CDU Hessen seit dem Jahr 2009
in den Polizeipräsidien über "Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche
Lebensweise". Neben einer Beratungsfunktion innerhalb der Polizei fungieren
die "Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweise" als Bindeglied
zwischen homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern und der hessischen Polizei.
Insbesondere stehen sie Opfern antilesbischer/-schwuler Gewalt als
Ansprechpartner zur Verfügung und bieten zugleich allen
Organisationseinheiten der Polizei Unterstützung bei der Bearbeitung von
Vorgängen im Sachzusammenhang an.
In Hessen wird zudem besonderer Wert auf die Vermittlung von Toleranz
gegenüber Schwulen, Lesben und Transgendern in der schulischen
Sexualerziehung gelegt. Die Hessischen Kerncurricula bieten einige
Anknüpfungspunkte zur Behandlung der Thematik im Unterricht. In Arbeit ist
eine Postkartenserie zum Thema Homophobie an Schulen. Die Aufnahme des
Themas "sexuelle Identität und Orientierung" in die Rahmenrichtlinien für die
Ausbildung aller pädagogischen und sozialpädagogischen Berufe wird derzeit
geprüft.
Angesichts der umfassenden Berücksichtigung der Thematik in allen
Politikbereichen wird eine gesonderte Antidiskriminierungsstelle aus Sicht der
CDU Hessen nicht als notwendig erachtet.
 

24.Unterstützen Sie die Forderung von QueerNet Hessen, das Land
Hessen solle als weiteres Bundesland der Koalition gegen
Diskriminierung zeitnah beitreten?

Angesichts der umfassenden Berücksichtigung der Thematik in allen
Politikbereichen wird ein derartiger Akt der Symbolpolitik aus Sicht der CDU
Hessen nicht als notwendig erachtet.

 

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